Nach § 43 SGB V haben Sie das Anrecht auf bis zu fünf ernährungstherapeutische Sitzungen, wenn Sie bereits von einer ernährungsbedingten Erkrankung betroffen sind. Eine individuelle Ernährungstherapie unterstützt bzw. ergänzt die ärztlich-medizinische Betreuung und kann den Heilungsprozess voranbringen. Sie kann Ihnen helfen, Ihr Wohlbefinden zu steigern und Medikamente zu reduzieren.
Die therapeutische Einzelberatung muss vom Arzt angeordnet werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllt. Den Vordruck zum Downloaden und Ausdrucken finden Sie hier:
So gehen Sie vor, wenn Sie Ernährungstherapie in Anspruch nehmen möchten:
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und lassen sich die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, möglichst in doppelter Ausführung, bzw. mit einer Kopie anfertigen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Formular: „Antrag auf Kostenerstattung für ernährungstherapeutische Beratung“ ebenfalls ausdrucken und ausfüllen. Dieses reichen Sie gemeinsam mit der „ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ und dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sobald Sie eine Kostenzusage erhalten haben, können wir Termine vereinbaren.
Ich rechne mit Ihnen quartalsweise ab.
Nach Beendigung der Ernährungstherapie erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage und Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse.